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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §6 Abs1 Z8 litgRechtssatz
Nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts hat die wesentliche Leistung in der Information über die Höhe der erforderlichen Bietersumme für den Erwerb eines Geschäftsanteils an einer GmbH bestanden. Diese bloße Informationsbeschaffung, mögen dafür auch umfangreiche Vorbereitungshandlungen notwendig gewesen sein, stellt keine steuerfreie Vermittlungsleistung iSd § 6 Abs. 1 Z 8 lit. g UStG 1994 dar.Nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts hat die wesentliche Leistung in der Information über die Höhe der erforderlichen Bietersumme für den Erwerb eines Geschäftsanteils an einer GmbH bestanden. Diese bloße Informationsbeschaffung, mögen dafür auch umfangreiche Vorbereitungshandlungen notwendig gewesen sein, stellt keine steuerfreie Vermittlungsleistung iSd Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 8, Litera g, UStG 1994 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2016130019.J01Im RIS seit
22.11.2019Zuletzt aktualisiert am
22.11.2019