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E1ENorm
VwGG §38bBeachte
Rechtssatz
Gemäß Art. 267 AEUV wird dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:Gemäß Artikel 267, AEUV wird dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist die Position 8705 der Kombinierten Nomenklatur dahingehend auszulegen, dass stangenlose Kraftfahrzeuge mit einer Zugwinde mit Gurtzugvorrichtung zum Ziehen und einer elektrohydraulischen Hebevorrichtung zum Schieben von Flugzeugen unter diese Position fallen?
Gerichtsentscheidung
EuGH 62003CJ0495 Intermodal Transports VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019160134.L01Im RIS seit
21.05.2021Zuletzt aktualisiert am
03.08.2021