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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §59 Abs1Rechtssatz
Die wasserrechtliche Bewilligung eines Projekts steht mit den für seine Ausführung vorgeschriebenen Auflagen in einem untrennbaren rechtlichen Zusammenhang. Der Konsens kann somit nicht isoliert von den mit ihm verknüpften Auflagen bestehen (vgl. VwGH 13.10.2011, 2010/07/0022).Die wasserrechtliche Bewilligung eines Projekts steht mit den für seine Ausführung vorgeschriebenen Auflagen in einem untrennbaren rechtlichen Zusammenhang. Der Konsens kann somit nicht isoliert von den mit ihm verknüpften Auflagen bestehen vergleiche VwGH 13.10.2011, 2010/07/0022).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019070101.L02Im RIS seit
10.01.2020Zuletzt aktualisiert am
10.01.2020