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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/22/0141 B 9. August 2018 RS 2Stammrechtssatz
Die Würdigung der von der Partei selbst stammenden Beweismittel und die darauf gestützte rechtliche Beurteilung muss dieser Partei nicht vor der Erlassung des Erkenntnisses zur Kenntnis gebracht werden (vgl. VwGH 9.2.2018, Ra 2017/20/0426).Die Würdigung der von der Partei selbst stammenden Beweismittel und die darauf gestützte rechtliche Beurteilung muss dieser Partei nicht vor der Erlassung des Erkenntnisses zur Kenntnis gebracht werden vergleiche VwGH 9.2.2018, Ra 2017/20/0426).
Schlagworte
Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör RechtsmittelverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019220214.L01Im RIS seit
07.01.2020Zuletzt aktualisiert am
07.01.2020