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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §37Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ra 2019/15/0104 E 20.11.2019 Ra 2019/15/0105 E 20.11.2019Rechtssatz
Mildtätig sind solche Zwecke, die darauf gerichtet sind, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen. Hilfsbedürftigkeit kann aufgrund materieller Not bestehen, sie kann sich aber auch wegen der körperlichen und geistigen Verfassung der Personen ergeben, insbesondere bei Kranken und Gebrechlichen. Mildtätigkeit ist insoweit auf die Linderung menschlicher Not gerichtet (vgl. VwGH 29.4.1991, 90/15/0168; 19.9.2001, 99/16/0091, VwSlg 7647 F/2001).Mildtätig sind solche Zwecke, die darauf gerichtet sind, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen. Hilfsbedürftigkeit kann aufgrund materieller Not bestehen, sie kann sich aber auch wegen der körperlichen und geistigen Verfassung der Personen ergeben, insbesondere bei Kranken und Gebrechlichen. Mildtätigkeit ist insoweit auf die Linderung menschlicher Not gerichtet vergleiche VwGH 29.4.1991, 90/15/0168; 19.9.2001, 99/16/0091, VwSlg 7647 F/2001).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019150103.L02Im RIS seit
07.01.2020Zuletzt aktualisiert am
07.01.2020