Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §68 Abs1Rechtssatz
Nichtstattgebung - Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke - Entscheidungen der Verwaltungsgerichte werden - ungeachtet der Möglichkeit, Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof oder Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben - mit ihrer Erlassung rechtskräftig (vgl. VwGH 5.3.2020, Ra 2019/15/0114).Nichtstattgebung - Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke - Entscheidungen der Verwaltungsgerichte werden - ungeachtet der Möglichkeit, Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof oder Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben - mit ihrer Erlassung rechtskräftig vergleiche VwGH 5.3.2020, Ra 2019/15/0114).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020100145.L01Im RIS seit
31.03.2021Zuletzt aktualisiert am
31.03.2021