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97 Öffentliches AuftragswesenRechtssatz
Die Bestandfestigkeit einer Auftraggeberentscheidung ist von ihrer Rechtmäßigkeit zu unterscheiden. Ausgehend davon ist die Auffassung, nach welcher eine Verletzung der Grundprinzipien des Vergaberechts nicht bestandfest werden könne, unzutreffend und die Nichtigerklärung der Auftraggeberentscheidungen kann somit nicht darauf gestützt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019040083.L04Im RIS seit
31.03.2021Zuletzt aktualisiert am
10.03.2025