RS Vwgh 2021/1/18 Ra 2019/04/0083

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Veröffentlicht am 18.01.2021
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97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Die Bestandfestigkeit einer Auftraggeberentscheidung ist von ihrer Rechtmäßigkeit zu unterscheiden. Ausgehend davon ist die Auffassung, nach welcher eine Verletzung der Grundprinzipien des Vergaberechts nicht bestandfest werden könne, unzutreffend und die Nichtigerklärung der Auftraggeberentscheidungen kann somit nicht darauf gestützt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019040083.L04

Im RIS seit

31.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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