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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ABGB §435Rechtssatz
Die Frage, ob eine bestimmte bauliche Anlage ein Superädifikat ist, betrifft den jeweiligen Einzelfall. Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung läge insoweit nur dann vor, wenn diese Beurteilung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen worden wäre (vgl. VwGH 16.10.2020, Ra 2020/06/0192, mwN).Die Frage, ob eine bestimmte bauliche Anlage ein Superädifikat ist, betrifft den jeweiligen Einzelfall. Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung läge insoweit nur dann vor, wenn diese Beurteilung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen worden wäre vergleiche VwGH 16.10.2020, Ra 2020/06/0192, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020050252.L02Im RIS seit
16.03.2021Zuletzt aktualisiert am
16.03.2021