Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §2 Abs1 Z13Rechtssatz
Beim Verfahren zur Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten und beim Verfahren über den Antrag auf Verlängerung der befristeten Aufenthaltsberechtigung handelt es sich um unterschiedliche Verfahren, auch wenn diese Verfahren unter einem entschieden werden können. Bei keinem dieser Verfahren handelt es sich jedoch um ein Verfahren über einen Antrag auf internationalen Schutz (vgl. VwGH Ro 2019/14/0007, Rn. 39).Beim Verfahren zur Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten und beim Verfahren über den Antrag auf Verlängerung der befristeten Aufenthaltsberechtigung handelt es sich um unterschiedliche Verfahren, auch wenn diese Verfahren unter einem entschieden werden können. Bei keinem dieser Verfahren handelt es sich jedoch um ein Verfahren über einen Antrag auf internationalen Schutz vergleiche VwGH Ro 2019/14/0007, Rn. 39).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020200415.L01Im RIS seit
20.04.2021Zuletzt aktualisiert am
20.04.2021