Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56Beachte
Rechtssatz
Die Zurückweisung der Beschwerde, die sich explizit gegen einen zugestellten und daher rechtlich existent gewordenen Bescheid gerichtet hat, erweist sich als rechtswidrig (vgl. VwGH 21.1.2014, 2010/04/0078).Die Zurückweisung der Beschwerde, die sich explizit gegen einen zugestellten und daher rechtlich existent gewordenen Bescheid gerichtet hat, erweist sich als rechtswidrig vergleiche VwGH 21.1.2014, 2010/04/0078).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020020147.L02Im RIS seit
23.03.2021Zuletzt aktualisiert am
30.03.2021