Index
E3L E05202000Norm
AVG §37Rechtssatz
Die hier entscheidungsmaßgebliche Frage, ob die strittigen "Taggelder" als Entgeltbestandteile zu berücksichtigen sind, erfordert einwandfreie - vom VwG zu treffende - Feststellungen dazu, ob bzw. welche Kosten der Arbeitnehmer betreffend ihre Hin- und Rückreise, ihre Unterbringung und ihre Verpflegung die Arbeitgeberin tatsächlich übernommen hat einerseits, sowie zu Höhe und Zweck dieser "Taggelder" andererseits (vgl. VwGH 9.11.2016, Ro 2015/11/0015).Die hier entscheidungsmaßgebliche Frage, ob die strittigen "Taggelder" als Entgeltbestandteile zu berücksichtigen sind, erfordert einwandfreie - vom VwG zu treffende - Feststellungen dazu, ob bzw. welche Kosten der Arbeitnehmer betreffend ihre Hin- und Rückreise, ihre Unterbringung und ihre Verpflegung die Arbeitgeberin tatsächlich übernommen hat einerseits, sowie zu Höhe und Zweck dieser "Taggelder" andererseits vergleiche VwGH 9.11.2016, Ro 2015/11/0015).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020110179.L03Im RIS seit
31.03.2021Zuletzt aktualisiert am
31.03.2021