RS Vwgh 2021/2/15 Ra 2020/11/0179

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Veröffentlicht am 15.02.2021
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Index

E3L E05202000
E3L E06202000
40/01 Verwaltungsverfahren
60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

AVG §37
AVRAG 1993 §7i Abs5
31996L0071 Entsende-RL Art3 Abs7

Rechtssatz

Die hier entscheidungsmaßgebliche Frage, ob die strittigen "Taggelder" als Entgeltbestandteile zu berücksichtigen sind, erfordert einwandfreie - vom VwG zu treffende - Feststellungen dazu, ob bzw. welche Kosten der Arbeitnehmer betreffend ihre Hin- und Rückreise, ihre Unterbringung und ihre Verpflegung die Arbeitgeberin tatsächlich übernommen hat einerseits, sowie zu Höhe und Zweck dieser "Taggelder" andererseits (vgl. VwGH 9.11.2016, Ro 2015/11/0015).Die hier entscheidungsmaßgebliche Frage, ob die strittigen "Taggelder" als Entgeltbestandteile zu berücksichtigen sind, erfordert einwandfreie - vom VwG zu treffende - Feststellungen dazu, ob bzw. welche Kosten der Arbeitnehmer betreffend ihre Hin- und Rückreise, ihre Unterbringung und ihre Verpflegung die Arbeitgeberin tatsächlich übernommen hat einerseits, sowie zu Höhe und Zweck dieser "Taggelder" andererseits vergleiche VwGH 9.11.2016, Ro 2015/11/0015).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020110179.L03

Im RIS seit

31.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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