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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BFGG 2014 §1 Abs3 Z2Rechtssatz
Für Maßnahmenbeschwerden gegen Amtshandlungen von Abgabenbehörden des Bundes ist daher gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 BFGG das BFG zuständig. Nach den Materialien (RV 360 BlgNR 25. GP 24) soll damit sichergestellt werden, dass das BFG über Maßnahmenbeschwerden gegen Amtshandlungen von Abgabenbehörden in Angelegenheiten finanzpolizeilicher Befugnisse auch dann entscheidet, wenn die Angelegenheit keine Abgabe, sondern ordnungspolitische Maßnahmen betrifft (vgl. VwGH 22.11.2017, Ro 2016/17/0003).Für Maßnahmenbeschwerden gegen Amtshandlungen von Abgabenbehörden des Bundes ist daher gemäß Paragraph eins, Absatz 3, Ziffer 2, BFGG das BFG zuständig. Nach den Materialien Regierungsvorlage 360 BlgNR 25. Gesetzgebungsperiode 24) soll damit sichergestellt werden, dass das BFG über Maßnahmenbeschwerden gegen Amtshandlungen von Abgabenbehörden in Angelegenheiten finanzpolizeilicher Befugnisse auch dann entscheidet, wenn die Angelegenheit keine Abgabe, sondern ordnungspolitische Maßnahmen betrifft vergleiche VwGH 22.11.2017, Ro 2016/17/0003).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019170018.L01Im RIS seit
07.04.2021Zuletzt aktualisiert am
07.04.2021