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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs3Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es für die Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten erforderlich, dass die Maßnahmen zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig sind. Sie können nur dann als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, wenn sie mit einer konkreten Heilbehandlung verbunden sind, nicht hingegen, wenn sie bloß der Vorbeugung von Krankheiten dienen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019150113.L01Im RIS seit
27.04.2021Zuletzt aktualisiert am
27.04.2021