Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6 Z1Rechtssatz
Herstellen bedeutet das Hervorbringen bzw. das Hervorbringen-Lassen eines bisher noch nicht existenten Wirtschaftsgutes. Die Herstellung ist ein Vorgang, der nicht in einem Zeitpunkt vor sich geht, sondern in einem bestimmten Zeitraum. Dieser beginnt mit dem Setzen von Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, ein Wirtschaftsgut neu zu schaffen oder die Wesensart eines bestehenden Wirtschaftsgutes zu verändern (vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 6 Tz 69). Herstellungskosten sind Aufwendungen, die getätigt werden, um ein Wirtschaftsgut neuer Art hervorzubringen; die Aktivierung der Herstellungskosten hält den Herstellungsvorgang gewinnneutral (vgl. etwa VwGH 27.11.2014, 2011/15/0088).Herstellen bedeutet das Hervorbringen bzw. das Hervorbringen-Lassen eines bisher noch nicht existenten Wirtschaftsgutes. Die Herstellung ist ein Vorgang, der nicht in einem Zeitpunkt vor sich geht, sondern in einem bestimmten Zeitraum. Dieser beginnt mit dem Setzen von Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, ein Wirtschaftsgut neu zu schaffen oder die Wesensart eines bestehenden Wirtschaftsgutes zu verändern vergleiche Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Paragraph 6, Tz 69). Herstellungskosten sind Aufwendungen, die getätigt werden, um ein Wirtschaftsgut neuer Art hervorzubringen; die Aktivierung der Herstellungskosten hält den Herstellungsvorgang gewinnneutral vergleiche etwa VwGH 27.11.2014, 2011/15/0088).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019150006.J01Im RIS seit
27.04.2021Zuletzt aktualisiert am
27.04.2021