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61/01 FamilienlastenausgleichNorm
ASVG §257Rechtssatz
Eine einseitige Beurteilung, wonach die Witwenpension als Unterhaltsersatzleistung nach dem ASVG mit dem Unterhalt nach §§ 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 lit. b FLAG gleichzusetzen wäre, überzeugt nicht.Eine einseitige Beurteilung, wonach die Witwenpension als Unterhaltsersatzleistung nach dem ASVG mit dem Unterhalt nach Paragraphen 5, Absatz 2 und 6 Absatz eins, Litera b, FLAG gleichzusetzen wäre, überzeugt nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019160015.J05Im RIS seit
20.04.2021Zuletzt aktualisiert am
20.04.2021