Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §1 Abs2Beachte
Rechtssatz
Das Günstigkeitsprinzip nach § 1 Abs. 2 VStG bezieht sich nicht auf die durch die Tat verletzte Verwaltungsvorschrift, sondern auf die Strafe (vgl. etwa VwGH 24.4.2003, 2000/09/0083 oder auch bereits 23.10.1995, 94/04/0223, jeweils mwN).Das Günstigkeitsprinzip nach Paragraph eins, Absatz 2, VStG bezieht sich nicht auf die durch die Tat verletzte Verwaltungsvorschrift, sondern auf die Strafe vergleiche etwa VwGH 24.4.2003, 2000/09/0083 oder auch bereits 23.10.1995, 94/04/0223, jeweils mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020060178.L01Im RIS seit
07.04.2021Zuletzt aktualisiert am
07.04.2021