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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §55Beachte
Rechtssatz
Dass der Fremde für den Fall der Erteilung des beantragten Aufenthaltstitels - hier nach § 55 AsylG 2005 - über einen Arbeitsvertrag verfügt, kommt bei der auch gebotenen zukunftsorientierten Betrachtung in Bezug auf die Selbsterhaltungsfähigkeit Bedeutung zu (vgl. VwGH 19.12.2019, Ra 2019/21/0282; VwGH 27.8.2020, Ra 2020/21/0159).Dass der Fremde für den Fall der Erteilung des beantragten Aufenthaltstitels - hier nach Paragraph 55, AsylG 2005 - über einen Arbeitsvertrag verfügt, kommt bei der auch gebotenen zukunftsorientierten Betrachtung in Bezug auf die Selbsterhaltungsfähigkeit Bedeutung zu vergleiche VwGH 19.12.2019, Ra 2019/21/0282; VwGH 27.8.2020, Ra 2020/21/0159).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020210428.L03Im RIS seit
27.04.2021Zuletzt aktualisiert am
27.04.2021