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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §69 Abs1 Z1Rechtssatz
Ein "Erschleichen" ausschließender - relevanter Verfahrensfehler kann nicht darin gesehen werden, dass die Behörde nicht bereits allein auf Grund der Scheidung des Fremden von seiner Ehegattin, sondern erst auf Grund eines durch die Antragstellung neu hervorgekommenen, vom Fremden in seinen Aufenthaltstitelverfahren nicht offengelegten Umstandes, Erhebungen nach § 37 Abs. 4 NAG 2005 veranlasst hat (vgl. VwGH 28.2.2019, Ra 2018/22/0250).Ein "Erschleichen" ausschließender - relevanter Verfahrensfehler kann nicht darin gesehen werden, dass die Behörde nicht bereits allein auf Grund der Scheidung des Fremden von seiner Ehegattin, sondern erst auf Grund eines durch die Antragstellung neu hervorgekommenen, vom Fremden in seinen Aufenthaltstitelverfahren nicht offengelegten Umstandes, Erhebungen nach Paragraph 37, Absatz 4, NAG 2005 veranlasst hat vergleiche VwGH 28.2.2019, Ra 2018/22/0250).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019220234.L04Im RIS seit
27.04.2021Zuletzt aktualisiert am
27.04.2021