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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §69 Abs1 Z1Rechtssatz
Die vorläufige Ergebnislosigkeit von Erhebungen betreffend den Nachweis einer Aufenthaltsehe aus Anlass einer Verständigung nach § 37 Abs. 4 NAG 200ß5 hindert die Behörde nicht daran, den Verdacht des Bestehens einer Aufenthaltsehe später erneut aufzugreifen (vgl. VwGH 12.2.2019, Ra 2019/22/0031). Der Umstand bereits zuvor existierender Verdachtsmomente steht einer Wiederaufnahme gestützt auf neu hervorgekommene Tatsachen nicht entgegen (vgl. VwGH 31.1.2019, Ra 2018/22/0226).Die vorläufige Ergebnislosigkeit von Erhebungen betreffend den Nachweis einer Aufenthaltsehe aus Anlass einer Verständigung nach Paragraph 37, Absatz 4, NAG 200ß5 hindert die Behörde nicht daran, den Verdacht des Bestehens einer Aufenthaltsehe später erneut aufzugreifen vergleiche VwGH 12.2.2019, Ra 2019/22/0031). Der Umstand bereits zuvor existierender Verdachtsmomente steht einer Wiederaufnahme gestützt auf neu hervorgekommene Tatsachen nicht entgegen vergleiche VwGH 31.1.2019, Ra 2018/22/0226).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019220234.L07Im RIS seit
27.04.2021Zuletzt aktualisiert am
27.04.2021