Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4Rechtssatz
Ein Vorbringen, das auf erstmals im Stadium des Beschwerdeverfahrens erstatteten Vorbringen basiert - hier eine Verletzung des Parteiengehörs und die Verletzung der Verhandlungspflicht iZm. Beweismitteln, die dem Fremden nicht zur Kenntnis gebracht wurden - ist von vornherein nur geeignet den Ausspruch über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Fortsetzung der Schubhaft - nicht jedoch für die Frage der damaligen Rechtmäßigkeit der Anhaltung des Fremden in Schubhaft - in Frage zu stellen (vgl. VwGH 16.5.2019, Ra 2018/21/0122).Ein Vorbringen, das auf erstmals im Stadium des Beschwerdeverfahrens erstatteten Vorbringen basiert - hier eine Verletzung des Parteiengehörs und die Verletzung der Verhandlungspflicht iZm. Beweismitteln, die dem Fremden nicht zur Kenntnis gebracht wurden - ist von vornherein nur geeignet den Ausspruch über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Fortsetzung der Schubhaft - nicht jedoch für die Frage der damaligen Rechtmäßigkeit der Anhaltung des Fremden in Schubhaft - in Frage zu stellen vergleiche VwGH 16.5.2019, Ra 2018/21/0122).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020210503.L02Im RIS seit
27.04.2021Zuletzt aktualisiert am
27.04.2021