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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §3 Abs1Rechtssatz
Um feststellen zu können, ob die in (staatlichen oder religiösen) Normen festgelegten Sanktionen wegen eines auf einer bestimmten Überzeugung beruhenden Verhaltens auf eine Verfolgung im Sinne der GFK hinauslaufen, kommt es entscheidend nicht nur auf die geltenden Rechtsvorschriften (und die Verhältnismäßigkeit der potentiellen Strafe) an, sondern auch auf die "tatsächlichen Umstände ihrer Anwendung" (VwGH 27.5.2015, Ra 2014/18/0133; 20.12.2016, Ra 2016/01/0126; VfGH 25.6.2014, U 433/2013).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019200564.L02Im RIS seit
27.04.2021Zuletzt aktualisiert am
27.04.2021