RS Vwgh 2021/3/22 Ra 2020/10/0182

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Veröffentlicht am 22.03.2021
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1
VwGVG 2014 §17
VwGVG 2014 §27
VwGVG 2014 §28
VwRallg

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/10/0196 E 9. November 2020 RS 3

Stammrechtssatz

Da der Hauptinhalt des Spruchs ohne die gesetzwidrig angeordneten Nebenbestimmungen selbständig weiterbestehen kann (vgl. VwGH 3.7.1986, 81/08/0153; 23.12.1993, 92/17/0056) ist eine getrennte Anfechtbarkeit und Aufhebung dieser Nebenbestimmungen möglich.Da der Hauptinhalt des Spruchs ohne die gesetzwidrig angeordneten Nebenbestimmungen selbständig weiterbestehen kann vergleiche VwGH 3.7.1986, 81/08/0153; 23.12.1993, 92/17/0056) ist eine getrennte Anfechtbarkeit und Aufhebung dieser Nebenbestimmungen möglich.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020100182.L01

Im RIS seit

27.04.2021

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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