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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §59 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/10/0196 E 9. November 2020 RS 3Stammrechtssatz
Da der Hauptinhalt des Spruchs ohne die gesetzwidrig angeordneten Nebenbestimmungen selbständig weiterbestehen kann (vgl. VwGH 3.7.1986, 81/08/0153; 23.12.1993, 92/17/0056) ist eine getrennte Anfechtbarkeit und Aufhebung dieser Nebenbestimmungen möglich.Da der Hauptinhalt des Spruchs ohne die gesetzwidrig angeordneten Nebenbestimmungen selbständig weiterbestehen kann vergleiche VwGH 3.7.1986, 81/08/0153; 23.12.1993, 92/17/0056) ist eine getrennte Anfechtbarkeit und Aufhebung dieser Nebenbestimmungen möglich.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020100182.L01Im RIS seit
27.04.2021Zuletzt aktualisiert am
27.04.2021