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L00209 Auskunftspflicht Informationsweiterverwendung WienNorm
AuskunftspflichtG Wr 1988 §1Rechtssatz
Die Erörterung der Frage, in welchem Umfang die Ausnahmebestimmungen des MedKF-TG 2012 durch Inserate in nichtperiodischen Medien bzw. durch Inserate in periodischen Medien, die unter der Meldegrenze nach dem MedKF-TG 2012 bleiben, genutzt werden, kann zu einer Debatte von öffentlichem Interesse - hier: betreffend die Verwendung öffentlicher Gelder und die Evaluierung der Zielerreichung legistischer Maßnahmen - beitragen. Auch die Frage des effizienten, an validen Mediadaten orientierten Mitteleinsatzes und damit verbunden die Frage, nach welchen Kriterien und zu welchen Konditionen Inserate geschaltet werden (auch im Hinblick auf gewährte Volumens-, Laufzeit- oder sonstige Rabatte im Vergleich zu öffentlich verfügbaren Preislisten, im Hinblick auf sonstige Differenzierungen in der Preisgestaltung oder im Hinblick auf Gegengeschäfte), kann zu einer Debatte von öffentlichem Interesse beitragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019030128.L14Im RIS seit
03.05.2021Zuletzt aktualisiert am
03.05.2021