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E000 EU- Recht allgemeinNorm
AVG §56Rechtssatz
Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, hinsichtlich der mit einer Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts verbundenen Bescheidwirkung nicht ebenfalls an die Ausstellung der Dokumentation - im Sinn der Ausfolgung der entsprechenden Karte - anzuknüpfen. Dafür spricht auch, dass sowohl in dem hg. Erkenntnis vom 16. Mai 2019, Ro 2019/21/0004, als auch in der dort ins Treffen geführten Regelung des § 3 Abs. 5 NAG 2005 jeweils auf die Ausstellung einer Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts Bezug genommen wird. Ausgehend davon ist der Beginn der Dreijahresfrist des § 69 Abs. 3 AVG bei einer Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts mit der Ausfolgung bzw. Übergabe der Karte anzusetzen. Für die Frage der in § 69 Abs. 3 AVG als maßgeblich erachteten Erlassung kommt es weder auf den auf der Aufenthaltskarte ausgewiesenen Gültigkeitsbeginn noch auf das Datum der Beauftragung der Herstellung der Karte durch die Behörde an.Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, hinsichtlich der mit einer Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts verbundenen Bescheidwirkung nicht ebenfalls an die Ausstellung der Dokumentation - im Sinn der Ausfolgung der entsprechenden Karte - anzuknüpfen. Dafür spricht auch, dass sowohl in dem hg. Erkenntnis vom 16. Mai 2019, Ro 2019/21/0004, als auch in der dort ins Treffen geführten Regelung des Paragraph 3, Absatz 5, NAG 2005 jeweils auf die Ausstellung einer Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts Bezug genommen wird. Ausgehend davon ist der Beginn der Dreijahresfrist des Paragraph 69, Absatz 3, AVG bei einer Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts mit der Ausfolgung bzw. Übergabe der Karte anzusetzen. Für die Frage der in Paragraph 69, Absatz 3, AVG als maßgeblich erachteten Erlassung kommt es weder auf den auf der Aufenthaltskarte ausgewiesenen Gültigkeitsbeginn noch auf das Datum der Beauftragung der Herstellung der Karte durch die Behörde an.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020220226.L03Im RIS seit
21.07.2021Zuletzt aktualisiert am
21.07.2021