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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §28Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des VwGH liegt ein Indiz für die Gewerblichkeit eines Wertpapierhandels vor, wenn der Steuerpflichtige einen auf den Umsatz von Wertpapieren bezogenen Beruf, insbesondere jenen des Wertpapiermaklers - oder etwa einen Handel mit sonstigen nicht verbrieften Finanzinstrumenten - ausübt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019130124.L03Im RIS seit
06.07.2021Zuletzt aktualisiert am
06.07.2021