RS Vwgh 2021/5/3 Ra 2019/13/0124

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Veröffentlicht am 03.05.2021
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Eine Fremdfinanzierung kann zwar ein Indiz für eine Gewerblichkeit darstellen, diesem kommt aber keine maßgebliche Bedeutung zu (VwGH 24.3.2004, 2000/14/0141; 26.7.2005, 2003/14/0050).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019130124.L02

Im RIS seit

06.07.2021

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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