Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §28Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 29. Juli 1997, 96/14/0115, zu dem damaligen Sachverhalt lediglich festgestellt, dass eine Anzahl von durchschnittlich jeweils weniger als 30 Verkäufen jährlich nicht für eine Gewerblichkeit spreche. Eine höhere Anzahl an Transaktionen schließt eine Vermögensverwaltung allerdings nicht aus (siehe etwa VwGH 21.12.2005, 2003/14/0046; 24.3.2004, 2003/14/0096).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019130124.L07Im RIS seit
06.07.2021Zuletzt aktualisiert am
06.07.2021