Index
L70309 Buchmacher Totalisateur Wetten WienNorm
VStG §9 Abs2Beachte
Rechtssatz
Die Bestellung von verantwortlichen Beauftragten ist gemäß § 9 Abs. 2 und 3 VStG in § 24 Abs. 5 Wr WettenG 2016 ausdrücklich vorgesehen und sind dort keine weiteren Voraussetzungen formeller oder materieller Natur für die Bestellung festgelegt (vgl. VwGH 22.7.2020, Ra 2020/02/0085).Die Bestellung von verantwortlichen Beauftragten ist gemäß Paragraph 9, Absatz 2 und 3 VStG in Paragraph 24, Absatz 5, Wr WettenG 2016 ausdrücklich vorgesehen und sind dort keine weiteren Voraussetzungen formeller oder materieller Natur für die Bestellung festgelegt vergleiche VwGH 22.7.2020, Ra 2020/02/0085).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020020158.L03Im RIS seit
06.07.2021Zuletzt aktualisiert am
06.07.2021