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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs2 Z3 litcHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/16/0123 E 19. Juni 2013 RS 1Stammrechtssatz
Dem rechtswidrigen Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung ist es gleichzuhalten, wenn zwar eine Verhandlung durchgeführt worden ist, der Partei aber die Ladung zur Verhandlung nicht wirksam zugestellt wird.
Schlagworte
ParteiengehörEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021020059.L03Im RIS seit
06.07.2021Zuletzt aktualisiert am
06.07.2021