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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §26 Z4Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/15/0163 E 11. Jänner 2021 RS 2Stammrechtssatz
Gewährte Tagesgelder fallen nur dann unter die Regelung des § 26 Z 4 EStG 1988, wenn der Nachweis jeder einzelnen Dienstreise dem Grunde nach durch entsprechende Belege gegenüber dem Arbeitgeber erbracht ist (vgl. etwa VwGH 27.11.2017, Ra 2015/15/0026; 30.1.2003, 99/15/0215). Die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges muss jederzeit für das Finanzamt leicht nachprüfbar sein (vgl. VwGH 20.6.2000, 98/15/0068, mwN).Gewährte Tagesgelder fallen nur dann unter die Regelung des Paragraph 26, Ziffer 4, EStG 1988, wenn der Nachweis jeder einzelnen Dienstreise dem Grunde nach durch entsprechende Belege gegenüber dem Arbeitgeber erbracht ist vergleiche etwa VwGH 27.11.2017, Ra 2015/15/0026; 30.1.2003, 99/15/0215). Die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges muss jederzeit für das Finanzamt leicht nachprüfbar sein vergleiche VwGH 20.6.2000, 98/15/0068, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020150074.L01Im RIS seit
16.07.2021Zuletzt aktualisiert am
16.07.2021