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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
ASVG §293Rechtssatz
Das Kinderbetreuungsgeld ist als ein bei der Berechnung der notwendigen Unterhaltsmittel gemäß § 11 Abs. 5 NAG 2005 zu berücksichtigender Einkommensbestandteil zu qualifizieren. Das ist darin begründet, dass die Leistung den Eltern selbst zustehen soll, die bereit sind, ihre Berufstätigkeit im Hinblick auf die Kinderbetreuung einzuschränken oder ganz aufzugeben (vgl. VwGH 18.2.2010, 2009/22/0026).Das Kinderbetreuungsgeld ist als ein bei der Berechnung der notwendigen Unterhaltsmittel gemäß Paragraph 11, Absatz 5, NAG 2005 zu berücksichtigender Einkommensbestandteil zu qualifizieren. Das ist darin begründet, dass die Leistung den Eltern selbst zustehen soll, die bereit sind, ihre Berufstätigkeit im Hinblick auf die Kinderbetreuung einzuschränken oder ganz aufzugeben vergleiche VwGH 18.2.2010, 2009/22/0026).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2017220083.L08Im RIS seit
21.07.2021Zuletzt aktualisiert am
27.07.2021