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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §31Rechtssatz
Sollte die im Verkauf von Grundstücken (samt der Einwerbung von Grundstückserbschaften) bestehende wirtschaftliche Betätigung im gegenständlichen Fall nicht als nachhaltig einzustufen sein, würde dadurch kein eigenständiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 31 BAO) gebildet. Auch in diesem Fall ist aber die rechtliche Zuordnung der Grundstücksgeschäfte zu einem bestehenden Zweckverwirklichungsbetrieb iSd § 45 Abs. 2 BAO nicht möglich, weil die begünstigte Zwecke iSd §§ 34 ff BAO verwirklichende Betätigung einerseits und der Verkauf von Grundstücken andererseits inhaltlich nicht übereinstimmen (vgl. auch Renner in Lachmayer/Strimitzer/Vock (Hrsg), KStG 1988, § 5 Tz 497 ff); anderes gilt nur für jene Grundstücke, die unmittelbar der Erfüllung des begünstigten Zwecks (etwa im Wege der Beherbergung von zu betreuenden Personen) dienen.Sollte die im Verkauf von Grundstücken (samt der Einwerbung von Grundstückserbschaften) bestehende wirtschaftliche Betätigung im gegenständlichen Fall nicht als nachhaltig einzustufen sein, würde dadurch kein eigenständiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Paragraph 31, BAO) gebildet. Auch in diesem Fall ist aber die rechtliche Zuordnung der Grundstücksgeschäfte zu einem bestehenden Zweckverwirklichungsbetrieb iSd Paragraph 45, Absatz 2, BAO nicht möglich, weil die begünstigte Zwecke iSd Paragraphen 34, ff BAO verwirklichende Betätigung einerseits und der Verkauf von Grundstücken andererseits inhaltlich nicht übereinstimmen vergleiche auch Renner in Lachmayer/Strimitzer/Vock (Hrsg), KStG 1988, Paragraph 5, Tz 497 ff); anderes gilt nur für jene Grundstücke, die unmittelbar der Erfüllung des begünstigten Zwecks (etwa im Wege der Beherbergung von zu betreuenden Personen) dienen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019150046.L07Im RIS seit
23.07.2021Zuletzt aktualisiert am
23.07.2021