RS Vwgh 2021/5/26 Ra 2019/15/0046

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Veröffentlicht am 26.05.2021
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Ob die Betätigungen eines Vereins die Voraussetzungen eines (oder allenfalls mehrerer) Geschäftsbetriebe iSd § 31 iVm § 45 BAO erfüllen, ist nicht eine durch Sachverhaltsfeststellung und Beweiswürdigung abschließend zu klärende Frage. Das Vorliegen wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe ergibt sich vielmehr erst aus der rechtlichen Beurteilung der erforderlichen Sachverhaltsfeststellungen. Gleiches gilt für die Frage, ob Wirtschaftsgüter einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind bzw. zu welchem von mehreren Geschäftsbetrieben sie gehören und somit in welchem Geschäftsbetrieb Gewinne aus der Veräußerung der Wirtschaftsgüter anfallen.Ob die Betätigungen eines Vereins die Voraussetzungen eines (oder allenfalls mehrerer) Geschäftsbetriebe iSd Paragraph 31, in Verbindung mit Paragraph 45, BAO erfüllen, ist nicht eine durch Sachverhaltsfeststellung und Beweiswürdigung abschließend zu klärende Frage. Das Vorliegen wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe ergibt sich vielmehr erst aus der rechtlichen Beurteilung der erforderlichen Sachverhaltsfeststellungen. Gleiches gilt für die Frage, ob Wirtschaftsgüter einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind bzw. zu welchem von mehreren Geschäftsbetrieben sie gehören und somit in welchem Geschäftsbetrieb Gewinne aus der Veräußerung der Wirtschaftsgüter anfallen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019150046.L04

Im RIS seit

23.07.2021

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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