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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §250 Abs2Beachte
Rechtssatz
Entspricht eine Bescheidbeschwerde nicht dem Erfordernis des § 250 Abs. 2 BAO, ist ein Mängelbehebungsauftrag zu erlassen (§ 85 Abs. 2 BAO). Wird ein solcher nicht fristgerecht erfüllt, gilt die Beschwerde als zurückgenommen und ist sie gemäß § 256 Abs. 3 BAO von der Behörde mit Beschwerdevorentscheidung oder vom Verwaltungsgericht mit Beschluss als zurückgenommen zu erklären (vgl. VwGH 12.6.2020, Ra 2017/16/0116).Entspricht eine Bescheidbeschwerde nicht dem Erfordernis des Paragraph 250, Absatz 2, BAO, ist ein Mängelbehebungsauftrag zu erlassen (Paragraph 85, Absatz 2, BAO). Wird ein solcher nicht fristgerecht erfüllt, gilt die Beschwerde als zurückgenommen und ist sie gemäß Paragraph 256, Absatz 3, BAO von der Behörde mit Beschwerdevorentscheidung oder vom Verwaltungsgericht mit Beschluss als zurückgenommen zu erklären vergleiche VwGH 12.6.2020, Ra 2017/16/0116).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018160110.L04Im RIS seit
28.07.2021Zuletzt aktualisiert am
28.09.2021