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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienNorm
AVG §8Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/05/0022 E 29. Jänner 2002 RS 1Stammrechtssatz
Dem Eigentümer, der nicht zugleich Bauwerber ist, wird durch die Bauordnung ein Recht auf Erteilung einer Baubewilligung nicht eingeräumt. Er kann daher durch einen Bescheid, mit dem einem Dritten eine Baubewilligung versagt wird, in keinem Recht verletzt worden sein (Hinweis E 13.10.1975, 1451/74, VwSlg 8897 A/1975, 10.11.1988, 86/06/0275).
Schlagworte
Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Baurecht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021050101.L02Im RIS seit
19.07.2021Zuletzt aktualisiert am
19.07.2021