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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §13 Abs1Rechtssatz
Im Säumnisbeschwerdeverfahren kommt der Frage, bezogen auf welchen Antrag eine Säumnis der Behörde geltend gemacht und nach Übergang der Zuständigkeit von der Behörde auf das Gericht eine Entscheidung durch das Verwaltungsgericht begehrt wird, zentrale Bedeutung zu.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020120081.L02Im RIS seit
29.07.2021Zuletzt aktualisiert am
29.07.2021