RS Vwgh 2021/6/1 Ra 2019/05/0052

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Veröffentlicht am 01.06.2021
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/05/0053

Rechtssatz

Maßgeblicher Zeitpunkt für das äußerlich erkennbare Fehlen der Belassungsabsicht ist nicht die Einreichung der Einreichpläne, sondern der Beginn der Bauführung (vgl. dazu VwGH 24.1.2013, 2012/06/0157, u.a.).Maßgeblicher Zeitpunkt für das äußerlich erkennbare Fehlen der Belassungsabsicht ist nicht die Einreichung der Einreichpläne, sondern der Beginn der Bauführung vergleiche dazu VwGH 24.1.2013, 2012/06/0157, u.a.).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019050052.L03

Im RIS seit

19.07.2021

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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