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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Die Abweisung eines Antrags auf Gewährung von Familienbeihilfe aus dem Grund, dass der Anspruch einer anderen Person als dem Antragsteller zukomme, und die spruchmäßige Feststellung, dass ein Anspruch des Antragstellers nicht bestehe und dass dessen Antrag als Antrag einer anderen Person zu berücksichtigen sei, führen zum selben Ergebnis für die Antragstellerin, deren Anspruch auf Gewährung der Familienbeihilfe das Bundesfinanzgericht verneint.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2018160002.J01Im RIS seit
28.07.2021Zuletzt aktualisiert am
28.07.2021