Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z4 litfHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/15/0234 E 23. Oktober 1997 VwSlg 7230 F/1997 RS 7Stammrechtssatz
Die Beurteilung, ob das im § 25 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 Die Beurteilung, ob das im Paragraph 25, Absatz eins, Ziffer 3, Litera c, EStG 1988
geforderte Entsprechen einer inländischen gesetzlichen
Sozialversicherung gegeben ist, erfordert Feststellungen in der
Richtung, ob die geleisteten ausländischen
Versicherungsbeiträge ihrer Art nach aufgrund der in den
Streitjahren geltenden Rechtslage (EStG 1988) in voller Höhe
einkommensmindernd berücksichtigt werden könnten (§ 16 Abs 1 einkommensmindernd berücksichtigt werden könnten (Paragraph 16, Absatz eins,
Z 4 lit f EStG). Es kommt jedoch nicht darauf an, ob die Ziffer 4, Litera f, EStG). Es kommt jedoch nicht darauf an, ob die
Beiträge in den Jahren der Beitragszahlung tatsächlich
einkommensmindernd zu berücksichtigen waren oder berücksichtigt
worden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020150132.L02Im RIS seit
26.07.2021Zuletzt aktualisiert am
28.09.2021