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19/05 MenschenrechteNorm
AsylG 2005 §11Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/18/0443 E 11. März 2020 RS 1Stammrechtssatz
Auch den von EASO herausgegebenen Informationen ist bei der Prüfung, ob die Rückführung eines Asylwerbers in sein Heimatland zu einem Verstoß gegen Art. 3 MRK führen kann sowie ob eine innerstaatliche Fluchtalternative besteht, Beachtung zu schenken (VwGH 17.12.2019, Ra 2019/18/0278, mwN).Auch den von EASO herausgegebenen Informationen ist bei der Prüfung, ob die Rückführung eines Asylwerbers in sein Heimatland zu einem Verstoß gegen Artikel 3, MRK führen kann sowie ob eine innerstaatliche Fluchtalternative besteht, Beachtung zu schenken (VwGH 17.12.2019, Ra 2019/18/0278, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019190190.L01Im RIS seit
20.07.2021Zuletzt aktualisiert am
20.07.2021