Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/13/0254 E 28. November 2001 RS 9 (hier nur erster Satz)Stammrechtssatz
Der Teilwert einer Beteiligung, für die kein Kurswert besteht, ist in der Regel durch eine Unternehmensbewertung nach wissenschaftlich anerkannten Methoden zu ermitteln (Hinweis E 29.4.1992, 90/13/0228; E 30.9.1998, 93/13/0181). Auch Beteiligungen, für die zwar ein Kurswert besteht, die aber eine beherrschende Stellung einräumen, sind nach solchen Methoden zu bewerten. Dabei sind auch die in den Fachgutachten des Fachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder dargestellten Methoden der Unternehmensbewertung als wissenschaftlich anerkannte Methoden anzusehen (Hinweis E 23.3.2000, 97/15/0112).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019150007.J08Im RIS seit
02.08.2021Zuletzt aktualisiert am
02.08.2021