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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/15/0186 E 6. Juli 2006 VwSlg 8145 F/2006 RS 2Stammrechtssatz
Eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert hat zur Voraussetzung, dass der Steuerpflichtige die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachweist oder doch wenigstens glaubhaft macht; dieser Nachweis bzw diese Glaubhaftmachung muss sich auch auf die Umstände beziehen, auf Grund derer die Teilwertminderung in einem bestimmten Wirtschaftsjahr eingetreten ist (vgl das hg Erkenntnis vom 19. Mai 2005, 2001/15/0041).Eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert hat zur Voraussetzung, dass der Steuerpflichtige die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachweist oder doch wenigstens glaubhaft macht; dieser Nachweis bzw diese Glaubhaftmachung muss sich auch auf die Umstände beziehen, auf Grund derer die Teilwertminderung in einem bestimmten Wirtschaftsjahr eingetreten ist vergleiche das hg Erkenntnis vom 19. Mai 2005, 2001/15/0041).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019150007.J06Im RIS seit
02.08.2021Zuletzt aktualisiert am
02.08.2021