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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1Rechtssatz
Einer Zuordnung zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen würde es entgegenstehen, wenn das Halten einer Beteiligung als Liebhaberei eingestuft werden müsste (vgl. VwGH 3.4.2019, Ro 2017/15/0030; zu möglicher "Beteiligungsliebhaberei" vgl. VwGH 30.9.1998, 97/13/0035, sowie 28.1.2005, 2001/15/0150).Einer Zuordnung zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen würde es entgegenstehen, wenn das Halten einer Beteiligung als Liebhaberei eingestuft werden müsste vergleiche VwGH 3.4.2019, Ro 2017/15/0030; zu möglicher "Beteiligungsliebhaberei" vergleiche VwGH 30.9.1998, 97/13/0035, sowie 28.1.2005, 2001/15/0150).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019150007.J04Im RIS seit
02.08.2021Zuletzt aktualisiert am
02.08.2021