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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2Rechtssatz
Die bloße Referierung der Parteiaussage kann die erforderlichen - auf die entscheidungswesentlichen Punkte zu fokussierenden, klar und nachvollziehbar zu treffenden - Tatsachenfeststellungen nicht ersetzen (vgl. VwGH 12.3.2020, Ra 2017/22/0137).Die bloße Referierung der Parteiaussage kann die erforderlichen - auf die entscheidungswesentlichen Punkte zu fokussierenden, klar und nachvollziehbar zu treffenden - Tatsachenfeststellungen nicht ersetzen vergleiche VwGH 12.3.2020, Ra 2017/22/0137).
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018220189.L03Im RIS seit
02.08.2021Zuletzt aktualisiert am
02.08.2021