RS Vwgh 2021/6/23 Ra 2020/13/0072

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Veröffentlicht am 23.06.2021
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

In einem Fall, in dem weder die Höhe (zur jeweiligen Fälligkeit) der Abgabenschuld bestritten wird, noch vom Haftungspflichtigen Gläubigergleichbehandlung behauptet wird, ist eine Aufgliederung der Abgabenschuld nach den jeweiligen Fälligkeiten nicht geboten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020130072.L02

Im RIS seit

03.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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