Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §55Rechtssatz
Grundsätzlich ist auch bei einem jahrzehntelangen Inlandsaufenthalt die Versagung eines Aufenthaltsrechts trotz fortgeschrittener Integration nicht ausgeschlossen, sofern vom Fremden eine spezifische Gefährdung ausgeht, die eine derartige Entscheidung iSd. § 9 BFA-VG 2014 iVm. Art. 8 MRK geboten erscheinen lässt (vgl. VwGH 16.7.2020, Ra 2019/21/0335).Grundsätzlich ist auch bei einem jahrzehntelangen Inlandsaufenthalt die Versagung eines Aufenthaltsrechts trotz fortgeschrittener Integration nicht ausgeschlossen, sofern vom Fremden eine spezifische Gefährdung ausgeht, die eine derartige Entscheidung iSd. Paragraph 9, BFA-VG 2014 in Verbindung mit Artikel 8, MRK geboten erscheinen lässt vergleiche VwGH 16.7.2020, Ra 2019/21/0335).
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018220124.L05Im RIS seit
02.08.2021Zuletzt aktualisiert am
02.08.2021