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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §358 Abs1Beachte
Rechtssatz
Wie sich den Erläuterungen zu dieser Novelle (RV 1475 BlgNR 25. GP 8) entnehmen lässt, dient der Entfall der Anzeigepflicht der Entlastung sowohl der Wirtschaft als auch der Behörden. Dass mit dem Wegfall eines Verfahrens auch Mitwirkungsrechte von Parteien entfallen, wird zwar nicht ausdrücklich angesprochen, ist aber eine Folge dieser Vereinfachung.Wie sich den Erläuterungen zu dieser Novelle Regierungsvorlage 1475 BlgNR 25. Gesetzgebungsperiode 8) entnehmen lässt, dient der Entfall der Anzeigepflicht der Entlastung sowohl der Wirtschaft als auch der Behörden. Dass mit dem Wegfall eines Verfahrens auch Mitwirkungsrechte von Parteien entfallen, wird zwar nicht ausdrücklich angesprochen, ist aber eine Folge dieser Vereinfachung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019040008.J04Im RIS seit
08.09.2021Zuletzt aktualisiert am
14.09.2021