RS Vwgh 2021/7/15 Ro 2019/04/0008

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Veröffentlicht am 15.07.2021
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50/01 Gewerbeordnung

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2019/04/0009
Ro 2019/04/0010
Ro 2019/04/0011

Rechtssatz

Wie sich den Erläuterungen zu dieser Novelle (RV 1475 BlgNR 25. GP 8) entnehmen lässt, dient der Entfall der Anzeigepflicht der Entlastung sowohl der Wirtschaft als auch der Behörden. Dass mit dem Wegfall eines Verfahrens auch Mitwirkungsrechte von Parteien entfallen, wird zwar nicht ausdrücklich angesprochen, ist aber eine Folge dieser Vereinfachung.Wie sich den Erläuterungen zu dieser Novelle Regierungsvorlage 1475 BlgNR 25. Gesetzgebungsperiode 8) entnehmen lässt, dient der Entfall der Anzeigepflicht der Entlastung sowohl der Wirtschaft als auch der Behörden. Dass mit dem Wegfall eines Verfahrens auch Mitwirkungsrechte von Parteien entfallen, wird zwar nicht ausdrücklich angesprochen, ist aber eine Folge dieser Vereinfachung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019040008.J04

Im RIS seit

08.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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