Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BEinstG §8 Abs2Rechtssatz
Die Frage, ob ein Dienstgeber ausreichende Anstrengungen unternommen hat, um für den begünstigten Behinderten einen geeigneten Ersatzarbeitsplatz zu finden, betrifft typisch den Einzelfall und begründet keine erhebliche Rechtsfrage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020110187.L04Im RIS seit
08.09.2021Zuletzt aktualisiert am
08.09.2021