Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs3Rechtssatz
Nichtstattgebung - baurechtliche Angelegenheit - Ein möglicher Verfahrensaufwand durch im Nachhinein eventuell frustriert gesetzte behördliche Handlungen stellt hier keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der vom Amtsrevisionswerber zu vertretenden öffentlichen Interessen dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022050023.L01Im RIS seit
21.06.2022Zuletzt aktualisiert am
21.06.2022