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L82000 BauordnungNorm
AVG §38Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des VwGH zu Bauaufträgen, die an den Eigentümer eines Bauwerks zu richten sind, ist die Feststellung der Eigentumsverhältnisse eine bei Erlassung dieses Bauauftrages zu beachtende zivilrechtliche Vorfrage (vgl. etwa VwGH 14.9.2021, Ra 2017/06/0025, 5.11.2015, 2013/06/0244, 15.12.2009, 2007/05/0057 oder auch 10.9.2008, 2007/05/0206, jeweils mwN).Nach der Rechtsprechung des VwGH zu Bauaufträgen, die an den Eigentümer eines Bauwerks zu richten sind, ist die Feststellung der Eigentumsverhältnisse eine bei Erlassung dieses Bauauftrages zu beachtende zivilrechtliche Vorfrage vergleiche etwa VwGH 14.9.2021, Ra 2017/06/0025, 5.11.2015, 2013/06/0244, 15.12.2009, 2007/05/0057 oder auch 10.9.2008, 2007/05/0206, jeweils mwN).
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019060258.L02Im RIS seit
21.06.2022Zuletzt aktualisiert am
21.06.2022